Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ART Digital Solutions GmbH
Feldstrasse 13
A - 3300 Amstetten

(Stand: 17. September 2020)

1. ALLGEMEINES

1.1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen ART Digital Solutions Handels GmbH, Feldstraße 13, A-3300 Amstetten, FN 31100k, Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten, im Folgenden kurz "ART“, und ihren Kunden/Auftraggebern, welche Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind. ART bietet seine Dienste ausschließlich Kunden an, die Unternehmer sind. Mit Privatkunden werden keine Verträge abgeschlossen.

Insbesondere gelten diese AGB für den Cloud-Dienst zur Aufzeichnung von Arbeitszeit „ARTimer“.

Wird bei Vertragsabschluss bzw. durch eine Angebotslegung durch ART eine von der hier angeführten abweichenden Vereinbarung getroffen, geht diese spezielle Vereinbarung diesen AGB vor. Bestellungen und Angebote können auf jedem nachweisbaren Wege erfolgen, wobei mündliche Abreden schriftlich von ART bzw. vom Kunden bestätigt werden müssen, um wirksam vereinbart zu sein. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird, wobei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, wie sie unter www.artimer.at/agb  abrufbar ist, maßgeblich ist. Die Vertragssprache ist Deutsch

1.2 Nichtanerkennung fremder Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Kunden, welche diesen AGB entgegenstehen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von ART ausdrücklich schriftlich anerkannt. Insbesondere akzeptiert ART keine vom Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und/oder jegliche sonstige, die Zession von Forderungen betreffende Vertragsbedingungen.

1.3 Preise und Lieferbedingungen

Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt vereinbarten Preise laut Leistungsvertrag. Die Preise sind generell ohne Umsatzsteuer bzw. wird diese gesondert ausgewiesen. Die Lizenz-Entgelte werden mit Beginn der vereinbarten Laufzeit fällig.

1.4 Zahlungsbedingungen 

Das Entgelt muss grundsätzlich für ein Jahr im Vorhinein entrichtet werden. Entgelte sind – bei Bestellung im Onlineshop – elektronisch (z. B. Kreditkarte oder PayPal) zu bezahlen. Rechnungen werden per E-Mail verschickt. Bei Banküberweisung ist das Zahlungsziel 14 Tage. ART wird dem Auftraggeber das vertraglich geschuldete Serviceentgelt jährlich im Vorhinein in Rechnung stellen.

Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang durch den Kunden in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.

1.5 Laufzeit

Der Vertrag über die Erbringung von Cloud-Services wird grundsätzlich für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsabschluss geschlossen. Die Laufzeit verlän­gert sich automatisch um jeweils ein (weiteres) Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht zum Ende der (weiteren) Laufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird.

1.6 Außerordentliche Kündigung

Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für ART insbesondere vor:

  • wenn der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen im Ausmaß von mindestens 2 Monatsentgelten im Verzug ist, und er unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde.
  • wenn Auftraggeber fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach der Datenschutz-Grundverordnung, dem Datenschutzgesetz oder eine gerichtlich strafbare Handlung oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, welche Daten Dritter schützen sollen.
  • wenn der Auftraggeber bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift.
  • bei sonstigen Verstößen des Auftraggebers gegen vertragliche Verpflichtungen, welche ART die Fortführung des Vertrages unmöglich machen und nach geltendem Zivilrecht zur Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigen.
  • bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Verkauf des Unternehmens des Auftraggebers bzw. bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse am Auftraggeber.

Sämtliche Fälle außerordentlicher Kündigung, die aus einem Grund erfolgen, welcher der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, lassen den Anspruch von ART auf die Vergütung für die vertraglich vorgesehene Laufzeit bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Nachstehende Gründe berechtigen den Kunden zu einer außerordentlichen Kündigung:

  • Das Vertragsverhältnis ist auflösbar, wenn der in der Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz kundenseitiger Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht eingehalten wird. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt.
  • Änderung der Lokation der Datenverarbeitung in ein Drittland.

1.7 Lizenzierung

ARTimer ermöglicht die Aufzeichnung von Arbeitszeit für eine vordefinierte Menge an Mitarbeitern. Pro Mitarbeiter ist eine Nutzungslizenz nötig. Während der Vertragslaufzeit können zusätzliche Lizenzen bestellt werden, damit verlängert sich die Vertragslaufzeit aller bestehenden Lizenzen um ein weiteres Jahr. Lizenzen, die nicht mehr benötigt werden, können mit Ende der Laufzeit gekündigt werden.

1.8 Verrechnung

Der Service beginnt nach Bestellung und Übermittlung der Zugangsdaten.  Je nach gewählter Leistung erfolgt durch die Vornahme einer Kundenbestellung ein gemeinsam vereinbarter Starttermin des kostenpflichtigen Zeitraumes. Dies kann einerseits durch eine schlüssige Handlung (Softwaredownload mit Bestellvorgang nach bzw. ohne einer Testphase) oder durch förmlichen Vertragsabschluss eines Vertrages erfolgen.  Separat zu verrechnende Sonderleistungen werden vorweg als Angebot übermittelt, welche einer ausdrücklichen Annahme bedürfen. Dazu gehören etwa individuelles Customizing/Anpassungen.Greift der Auftraggeber in eigene Systeme ein und entstehen ART dadurch Aufwände oder Nacharbeiten, sind diese Tätigkeiten kostenpflichtig, soweit hierfür nicht ausdrücklich eine Pauschalabgeltung vereinbart wird.

Es wird eine Wertsicherung des Serviceentgelts vereinbart. Diese erfolgt nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses oder der Vertragsergänzung veröffentlichte Indexzahl. Schwankungen des Index bis zu 2 % bleiben zunächst ohne Berücksichtigung. Wird die 2 %-Grenze überschritten, erfolgt die Anpassung mit Wirkung für die Zukunft, d.h. die Abrechnungen der Folgemonate. Die Indexzahl, mit welcher die 2 % Grenze erstmals überschritten wird, bildet die neue Basiszahl zur Ermittlung eines weiteren 2 %-igen Sprunges. Sollte der österreichische Verbraucherpreisindex nicht mehr veröffentlicht werden, wird er durch den Nachfolgeindex ersetzt. Wird kein Nachfolgeindex veröffentlicht, so ist die Wertsicherung so zu berechnen, dass sie der Minderung der Kaufkraft entspricht.

Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Entgeltminderung oder die Rückvergütung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn durch den Ausfall die Verfügbarkeit der Leistung nicht unter das vereinbarte Ausmaß verringert wird.

2. Leistungserbringung

2.1 Leistungsinhalt

Der Dienst ermöglicht es dem Kunden, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter elektronisch zu erfassen und auszuwerten. Dieser Dienst wird dem Kunden als Cloud-Service zur Verfügung gestellt. Bei der Nutzung als Cloud-Service sind ein internetfähiger PC bzw. ein Mobilgerät (Handy oder Tablet) und eine Internetverbindung nötig. Der konkrete Inhalt der vereinbarten Cloud-Leistung und der Art des Cloud-Services ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung

Der Anbieter stellt seine Leistungen ausschließlich seinem jeweiligen Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten überlassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit dem Anbieter vereinbart wurde. Mitarbeiter des Kunden, für die der Kunde über die erforderliche Zahl an Lizenzen verfügt, gelten nicht als Dritte; als „Mitarbeiter“ im Sinne dieser Bedingungen gelten auch sonstige Vertragspartner des Kunden, etwa Freiberufler, deren Zeiten der Kunde erfasst.

Soweit der Anbieter innerhalb seines Dienstes Vorlagen zur Verfügung stellt, z.B. Arbeitszeitvorlagen für Angestellte, so dienen diese lediglich als Gestaltungsbeispiele. Der Anbieter leistet keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Vorlagen. Soweit der Kunde rechtliche verbindliche Informationen zu Arbeitszeitregelungen oder sonstigen Sachverhalten benötigt, muss er professionellen Rechtsrat von Dritten einholen. Generell beziehen sich Werktage, Feiertage, Datumsangaben oder Uhrzeiten immer auf den Firmensitz in Niederösterreich.

2.2 An der Leistungserbringung beteiligte Unternehmen

ART bezieht die technischen Services von der Firma Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH, Feldstraße 13, 3300 Amstetten. Antares-NetlogiX ist eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche IT-Dienstleistungen sowie Netzwerkberatung anbietet und Handel mit Netzwerklösungen betreibt. Der Sitz von ART und Antares ist in Amstetten, Niederösterreich, Republik Österreich. Beide Firmen unterliegen dem Recht der Republik Österreich und dem dort geltenden Recht der Europäischen Union. Die kundenorientierten Services von Antares-NetlogiX sind ISO 27001 (Information Technology – Security Techniques – Information Security Management Systems – Requirements) zertifiziert. Die Leistungserbringung erfolgt mittels Hardware von ART. Diese befindet sich im eigenen österreichischen Rechenzentrum von Antares-NetlogiX oder in angemieteten österreichischen Rechenzentren, in welchen lediglich ein Housing der Hardware von Antares-NetlogiX erfolgt. Sämtliche dieser Rechenzentren sind ISO 27001 zertifiziert; jeder Standort wird durch mindestens zwei österreichische Internet Access Provider versorgt. Für DNS-Dienste zieht Antares-NetlogiX die Amazon WebServices EMEA SARL, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, heran.

Antares-NetlogiX überbindet Subunternehmen sämtliche gegenüber dem Auftraggeber übernommene Verpflichtungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Dienstleistungen nach den österreichischen Standards für den Einsatz in Österreich erbracht. Der weltweite Einsatz der gewählten Dienstleistungen kann naturgemäß nicht zugesagt werden. Antares-NetlogiX setzt grundsätzlich Software von Marktführern und technisch renommierte Lösungen ein, kann aber keinerlei Zusage dafür geben, welche Sprachversionen für andere Länder unterstützt werden, welche Betriebssysteme in welchem Zeitraum verfügbar sind oder welche Standards unterstützt werden. Schnittstellen oder individuelle Anforderungen könnten gegebenenfalls nicht funktionieren oder sogar Systeme zum Absturz bringen. 

Die eingesetzten Lösungen sind mandantenfähig. Die Auftraggebersysteme sind „in sich abgeschlossen“, sodass kein Zugang von/auf fremde Kundensysteme durch andere Personen als jenen des Auftraggebers möglich ist. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhalten Auftraggeber ein Leserecht auf die eigenen Systeme und Netze. 

2.3 Implementierung der Leistung

Die Implementierung der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Sollte der Auftraggeber Unterstützung bei der Implementierung benötigen, welche über das ausdrücklich vereinbarte Maß, in Ermangelung einer Vereinbarung über eine branchenübliche Unterstützung hinausgehen, kann hierzu ein Angebot von ART angefordert werden. Individuelle Anpassungen und Schnittstellen können nach Absprache ebenfalls (gesondert) vereinbart werden.

ART bietet nach Maßgabe der Leistungsvereinbarung Schulungsmöglichkeiten an, welche auf die Kundenbedürfnisse eingehen. Solche, teilweise kostenpflichtige Angebote, umfassen Webinare, Inhouse-Schulungen beim Auftraggeber oder regelmäßige Workshops bei ART. Dokumentationen und Manuals sind ebenso verfügbar und können angefordert werden.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, nutzt der Auftraggeber die ARTimer-Cloud-Dienste nach eigenem Ermessen: Im Fall eines Demobetriebes erfolgt der Übergang in den – zahlungspflichtigen – Regelbetrieb nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung.

2.4 Betrieb und Erreichbarkeit

Das Antares Operations Center (Helpdesk und Störungsbehebung) ist von Montag bis Freitag (österreichische Bankarbeitstage) von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Genaue Kontaktdaten und eventuell erweiterte Betriebszeiten sind in der Leistungsvereinbarung bzw. einem Servicebrief angeführt.
(a)    E-Mail
(b)    Telefon
(c)    Ticketsystem
Soweit die Leistungsvereinbarung nichts anderes vorsieht, liegt die Verfügbarkeit der Dienste, deren Messung durch ART erfolgt, bei 99,7 % im Jahresdurchschnitt, 24x7. Als nicht relevante Ausfälle gelten folgende Ausnahmen:

  • Wartungsfenster: donnerstags von 20:00 bis 24:00 Uhr
  • Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt, einschließlich Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag.
  • Ausfälle, welche nicht der Sphäre von Antares zuzurechnen sind, z.B. Einwirkungen durch vom Kunden verwendete Geräte, Handlungen Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH nicht zurechenbarer Dritter, oder Ausfälle, die durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter durch nicht sachgemäße Nutzung oder Mutwilligkeit herbeigeführt wurden.
  • Reaktionszeit: 4 h in der oben genannten Normalarbeitszeit.

Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich schriftlich durch vom Kunden genannte autorisierte Mitarbeiter.

2.5 Sperre der Dienste

ART ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass der Auftraggeber bei der Inanspruchnahme der Leistung Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, nämlich solche, welche der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, verletzt oder Handlungen setzt, die ART zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen.

Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ART davon in Kenntnis setzen. ART hat den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet und die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.

Die mit der Sperre verbundenen Kosten, einschließlich jene der Wiedereinschaltung, sind vom Auftraggeber, sofern die Sperre von ihm zu vertreten ist, zu ersetzen. Eine vom Auftraggeber zu vertretende Sperre entbindet diesen nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlichen Entgelte.

3. Gewährleistung/Haftung

3.1 Gewährleistung

Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ART leistet primär Gewähr durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistungen. ART ist zur Gewährleistung nur verpflichtet, wenn der Mangel binnen angemessener Frist nach Übergabe schriftlich gerügt wurde. Darüber hinaus hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Wird eine darüberhinausgehende Garantie durch den Hersteller gewährt, gibt ART diesbezügliche Vorteile an den Kunden weiter. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn und soweit der Kunde selbst oder ein Dritter ohne schriftliche Einwilligung von ART gelieferte Sachen wartet oder ändert und der Mangel dadurch entsteht. Wird ART für den Kunden wegen von ihm gemeldeter, angeblich vorliegender Mängel tätig und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein vorliegender Mangel vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde ART den entstandenen Aufwand zu ersetzen. Nicht in den Bereich der Gewährleistung fallen Ereignisse, die durch höhere Gewalt, wie u.a. nachfolgende, ausgelöst werden:

  • Produktionsengpässe von Lieferanten und dadurch Lieferverzug u.Ä.
  • Kriegsereignisse und Umweltkatastrophen u.Ä.
  • Streiks in Hersteller- und Transitländern u.Ä.
  • Epidemien und Seuchen u.Ä.
  • Brände, Überschwemmungen und Sabotage u.Ä.

3.2 Haftung

ART haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Personenschäden, ausgeschlossen. Für untypische Schäden, reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse und für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet ART nicht. ART haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Daten, Nachrichten oder Informationen, welche unter Gebrauch von durch ART bereitgestellter Services empfangen, übermittelt oder verbreitet werden oder zugänglich sind. ART betreibt Services sorgfältig und zuverlässig. Dennoch kann es im Rahmen der Leistungserbringung durch ART infolge unvermeidbarer und nicht von ART zu vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. ART ist aber bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben. ART haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag, Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, Streiks, behördliche Eingriffe, Stromausfall), Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, Handlungen ART  nicht zurechenbarer Dritter, ART nicht zurechenbaren Netzausfall, Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme oder unvermeidbare Betriebsunterbrechungen, welche zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen notwendig sind oder auf unvermeidbare und nicht von ART zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind. Der Kunde haftet ART für Schäden, die durch Verlust, Beschädigung oder infolge Überlassung von Equipment an Dritte entstehen. Keine Haftung erfolgt weiters für vom Kunden nicht befolgte Ratschläge (auch mündliche) und Risikovermeidung durch ART und unterlassene übliche Handlungen des Kunden, die von einem sorgfältigen Unternehmer - der im technischen Umfeld tätig ist - angenommen werden können (z.B. adäquate Datensicherung). ART haftet nicht für unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistung durch den Auftraggeber.

ART übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Serviceangebot mit vom Auftraggeber verwendeter Software kompatibel ist und fehlerfrei zusammenarbeitet, es sei denn, die Verwendung dieser Software wäre zwischen ART und dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

4. Datenschutz und Schlußbestimmungen

4.1 Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen des jeweiligen anderen Partners. Andere Bestimmungen - wie die Veröffentlichung von Projektabläufen und Referenzangaben auf der Homepage von ART - werden gesondert vereinbart und durch den Kunden legitimiert. ART sieht sich in der Rolle eines Auftragsdatenverarbeiters und den Kunden als Verantwortlichen. Eine Auftragsdatenverarbeiter-Vereinbarung kann gesondert abgeschlossen werden.

Der Auftraggeber garantiert ART, dass er mit dem Dienst nur solche Daten verarbeiten wird, zu deren Verarbeitung er auch berechtigt ist. Diese Garantie gibt er auch für seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen ab, denen er Zugang zu dem Dienst gewährt.

Der Auftraggeber stellt ART von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erheben. Dies umfasst auch die erforderlichen Kosten für eine angemessene Anspruchsprüfung und Rechtsverteidigung.

4.2 Subunternehmer

ART behält sich vor, zur Erfüllung erteilter Aufträge Personal anderer Unternehmen bzw. freie Mitarbeiter zur Unterstützung beizuziehen. Auf Anfrage durch den Kunden wird jederzeit Auskunft über Person und Qualifikation sowie Ausmaß der Leistungen usw. dieser Ressourcen gegeben.

4.3 Vertragslegung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Als Auslegungshilfe sind im Zweifelsfall auch einschlägige ÖNORMEN heranzuziehen.

Alle Vertragsgrundlagen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsgrundlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

ART wird keine einseitigen Änderungen an den Vertragsinhalten zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. ART ist aber jedenfalls berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, ungeachtet der von ART gesetzten Datensicherheitsmaßnahmen, zur Durchführung regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechenden Backupmaßnahmen.

4.4 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort Wien. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Frage der Gültigkeit der Kundenverträge selbst, ist österreichisches Recht, mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes, anzuwenden. Allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, welchem diese AGB zugrunde liegen, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, werden ausschließlich durch das für Wien, Innere Stadt, in Handelssachen zuständige Gericht entschieden.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch ART an einen Dritten bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.

Aus einer Handlung oder Unterlassung eines Vertragspartners kann kein Verzicht auf Rechte abgeleitet werden, wenn ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Restvertrag unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.

 


Die Geschäftsführung
DI Alexander Graf & Jürgen Kolb Amstetten