FAQ's

Zeiterfassung mit nur zwei Klicks am Tag ist möglich! Der größte Wunsch unserer Kunden ist es, dass die Zeiterfassung einfach und unkompliziert sein soll. Man möchte so wenig Aufwand wie möglich beim Thema Zeiten erfassen haben und trotzdem alles gesetzeskonform auf einen Blick abrufen können. ARTimer macht dies möglich. Die Administration stellen wir gemeinsam einmalig ein und die Mitarbeiter müssen je nach Belieben nur 2 Mal am Tag einen Button drücken. Möglich ist das durch die automatische Pause. Der Mitarbeiter stempelt nur „Kommen“ und „Gehen“. Pausen tragen sich je nach Einstellung nach bestimmter Stundenanzahl oder zu einem fixen Zeitpunkt ein. So spart man wirklich Zeit.

Ja, Sie können im ARTimer die verschiedenen Nachweise inkl. der gesetzeskonformen Güligkeitsdauer definieren. Jeder Mitarbeiter kann dann eigenständig seine Impf- oder Testnachweise hochladen und verwalten. Über eine automatisierte Kontrollfunktion zeigt ARTimer die 3G-Konformität für den voreingestellten Ort (z.B. Büro, Werkstatt, etc.) für jeden Tag direkt in der Zeiterfassung an.

Jeder Mitarbeiter kann im Web oder in der App - mit einem Klick - seine Aktivitäten mit dem Ort Homeoffice eintragen. Wie vorgeschrieben, werden die Homeoffice Tage automatisch ermittelt und können somit direkt am Lohnzettel angedruckt werden. Das ist eine sehr große Erleichterung für die Personalverrechnung, und hilft auch auch bei allfälligen Kontrollen durch Behörden.

Für ARTimer spricht, dass Datenschutz höchste Priorität genießt sowie die IT-Sicherheit von Spezialisten sichergestellt wird. Weiters wird auf österreichische Wertschöpfung, Service-Anforderungen und Kooperationen bzw. Partner höchster Wert gelegt.

Zusätzlich bieten wir in dem Zusammenhang auch ein Netzwerk, um Ihre Unternehmens-Performance zu steigern: Steuerberater, Unternehmensberater und IT-Berater.

Sie können das Basis-Paket „Zeitmanagement & mehr“ für 30 Tage kostenlos testen. Sie gehen durch den Testzugang keinerlei Verpflichtungen ein! Gerne können Sie ARTimer auch mit vollem Funktionsumfang testen. Sprechen Sie uns einfach an.

Ja. Alle bisher angelegten Daten bleiben erhalten und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Testdaten direkt in einen produktiven Account zu migrieren. Sollten Sie sich wider Erwarten während oder nach der Testphase dagegen entscheiden, werden angelegte Daten gesetzeskonform unwiderbringlich gelöscht.

ARTimer ist in den Grundfunktionen selbsterklärend und rasch anwendbar. Gerne bieten wir Ihnen bei Bedarf maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Anwendungsbereiche.

Das Implementierungspaket von ARTimer umfasst eine Initialunterstützung bei der Einführung. In Abstimmung mit Experten (Unternehmensberatung, Steuerberatung und WKO) wird der aktuelle Status eingestellt und up-to-date gehalten. Natürlich können wir aber für rechtliche Gegebenheiten keinerlei Haftung übernehmen (Haftungsausschluss).

Bevor Sie ARTimer bestellen, empfehlen wir Ihnen einen unverbindlichen Webcast und danach die 30 Tage Testversion – selbstverständlich kostenlos. Gemeinsam eruieren wir somit Ihren konkreten Bedarf und können Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

So können Sie feststellen, welche Funktionen unser ARTimer bietet und ob für Sie eventuell auch eines unserer Upgrade-Pakete in Frage kommt.

Jedes Upgrade-Paket ist mit der Basislizenz erhältlich und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, und an die bereits bestehende Laufzeit angepasst, integriert werden.

Die Lizenzvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr und kann mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf gekündigt werden.

Wir können natürlich nicht nachträglich permanent die Anzahl des Lizenzverbrauchs nach dem aktuellen Stand anpassen. Dies wäre ein immenser administrativer Aufwand. Im Ausnahmefall, wenn eine erhebliche Anzahl von Mitarbeitern wegfällt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Sollte ein MA das Unternehmen verlassen, wird die Lizenz inaktiv gestellt und der Account des MA, der das Unternehmen verlassen hat, bleibt im Sinne der rechtlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten im System auch über die Lizenzlaufzeit hinaus erhalten. Eine Zeiterfassung ist aber nach Austritt nicht mehr möglich.

Nach Ablauf der inaktiven Lizenz für ausgeschiedene MA-Accounts muss keine Lizenz bezahlt werden.

Sollte während der Laufzeit der inaktiven Lizenz jedoch ein neuer MA ins Unternehmen kommen, kann die inaktive Lizenz dafür in Anspruch genommen werden und es muss keine zusätzliche Lizenz genommen werden.

ARTimer funktioniert mit allen gängigen Browsern. Wir empfehlen erfahrungsgemäß die Verwendung von Chrome und raten von Internet Explorer ab.

Nein. ARTimer ist eine webbasierte Lösung.

Aktuell unterstützt ARTimer die mobile Zeiterfassung für das Betriebssystem Android und iOS.

Die ARTimer-APP kann beispielsweise auf einem Abteilungs-Tablet installiert werden und somit auch als Terminal bzw. Stempeluhr verwendet werden. Für externe Terminals oder Stempeluhren gibt es derzeit keine Schnittstelle, auf Wunsch ist die Entwicklung einer solchen jedoch möglich.

ARTimer ist so konzipiert, dass es auch als App (z. B. auf einem Abteilungs-Tablet) verwendet werden kann. Sie benötigen zur Anbindung ein Gerät das WLAN-fähig ist bzw. mit einer SIM-Karte ausgestattet ist und entsprechende Netzanbindung.

Eine Abstimmung ist empfehlenswert, wenn Sie vorhandene oder neue Office-Tablets einsetzen (wollen). Sollten Sie gehärtete, witterungsbeständige Geräte benötigen, bieten wir diese samt Wartungsmöglichkeiten an.

Es besteht die Möglichkeit Ihre individuellen Anwendungen in ARTimer zu integrieren. Wir raten auch zu einer Vernetzung mit der Buchhaltungssoftware, um den größtmöglichen Mehrwert zu generieren. Derzeit kann der ARTimer an BMD angebunden werden.

Das Backup Ihrer Daten übernehmen wir. ARTimer ist „Austrian Cloud“-zertifiziert und der Betrieb erfolgt nachweislich ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten, österreichischen Rechenzentren. Somit bleiben alle Daten im Land und eine DSGVO-konforme Verarbeitung ist zu 100 % gewährleistet.

Die Berechtigungen sind durch den Administrator individuell anpassbar. Über das Berechtigungssystem wird definiert, ob eine Person keine Daten, nur eigene Daten und/oder jene der Untergestellten oder alle Daten einsehen kann.