3G-Nachweis am Arbeitsplatz

Masken, Abstände, Händewaschen, Niesen in die Armbeuge: In den vergangenen Monaten ist vieles zur Gewohnheit geworden. Die Herausforderungen der Pandemie sind dennoch geblieben, sie haben nur ein anderes Gesicht – gerade im Job.

Heute ist die Frage nicht mehr, ob der Umgang mit Corona Regeln braucht, sondern welche gerade aktuell sind und wie man diese als Unternehmer überwacht.

Ist Andreas „Genesen“-Status noch aktuell, hat Philipp diese Woche schon ein negatives Testergebnis vorgelegt? Ist Romana geimpft und darf ich das als Chef überhaupt fragen? Muss ich Michaela nach Hause schicken, weil sie keinen Test vorweisen kann oder darf sie einen Selbsttest am Arbeitsplatz durchführen? Müssen auch Kunden und Besucher einen 3G-Nachweis erbringen? Und wo und wie muss ich das alles dokumentieren?

Seitens des Arbeitnehmers stellen sich ebenfalls viele Fragen: Wie oft muss ich einen Test vorweisen, wenn ich nicht geimpft oder genesen bin? Wie lange sind die verschiedenen Tests gültig? Wo kann ich meinen 3G-Nachweis hinterlegen und wer darf und sollte das im Unternehmen kontrollieren?

Über all dem schwebt außerdem die Frage: Wer behält den Überblick?

Einen großen Vorsprung haben diejenigen, die bereits ein zuverlässiges System nutzen, in dem sich Datum des 3G-Nachweises sowie fixe Zeitintervalle mit Erinnerungsfunktion (wann läuft der Impfstatus aus, wann ist der nächste Testnachweis fällig) einfach und schnell für jeden einzelnen Mitarbeiter verwalten lassen.

Wie zum Beispiel mit ARTimer: Dort ist auf einen Blick die 3G-Konformität jedes Mitarbeiters am Arbeitsplatz abrufbar. Das gibt Management, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten Sicherheit und ein gutes Gefühl – und bei einer Kontrolle durch die Behörden kann man entspannt die Füße hochlegen. Die notwendigen Daten hat man dank ARTimer ja auf Knopfdruck zur Verfügung.

Wenn ein kurzfristig verabschiedetes Gesetz der Regierung in den Alltag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingreift, bleiben viele Fragen zunächst ungeklärt. Häufig trägt der Geschäftsführer am Ende selbst die Verantwortung und ist aufgefordert, eine adäquate Lösung zur Sicherung der Abläufe im Unternehmen – und im speziellen Fall zur Wahrung der Gesundheit seines Teams – zu finden. Auch die Mitarbeiter sind gefordert, selbstständig die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen und ihre Nachweispflicht zu erfüllen.

Details zu den jeweils aktuellen Corona-Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.