Home-Office - Die wichtigsten Neuerungen

Jeder kennt es, die Einen sind dafür – die Anderen strikt dagegen: Home-Office!
Für die eine Seite bedeutet es flexiblere Zeiteinteilung, mehr Selbstbestimmung und Sicherheit in der aktuellen Krisensituation. Die andere Seite befürchtet Leistungsabfall, weniger Kontrolle und Sicherheitslücken in Sachen Datenschutz & Co.

Fix ist: Auch mit dem neuen Gesetz basiert Homeoffice weiterhin auf Freiwilligkeit. Weder soll Homeoffice einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden können noch soll der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Homeoffice haben.

Ansonsten gilt: Digitale Arbeitsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden, Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind einzuhalten, die für Homeoffice relevanten Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und des Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) bleiben weiterhin anwendbar und die Unfallversicherung aus COVID-Regelung wird weitergeführt, d.h. Unfälle im Homeoffice im Zusammenhang mit der begründenden Beschäftigung gelten auch in Zukunft als Arbeitsunfälle.


 

Finanzamt & Home-Office - Perfekte Aufzeichnungen mit ARTimer!

Über den Arbeitgeber besteht für Arbeitnehmer in den Jahren 2021 bis 2023 die Möglichkeit, bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag – maximal jedoch 300 Euro pro Kalenderjahr – eine nicht steuerbare Homeoffice-Pauschale zu erhalten. Daher sind Arbeitgeber bereits für 2021 verpflichtet, die Homeoffice-Tage am Lohnkonto und Jahreslohnzettel anzudrucken. Es muss daher auch geklärt sein, wie diese Tage aufgezeichnet und die bereits zu Beginn des Jahres geleisteten Tage dokumentiert werden. Keine Sorge, mit ARTimer ist das alles kein Problem!

  • Abbildung der Home-Office-Tage pro Mitarbeiter pro Monat, auch rückwirkend zum 01.01.2021
  • Datumsmäßige Erfassung als Ergänzung zur Arbeitszeitaufzeichnung
  • Ausweisung am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel

LINK BMF: Hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber eine Aufzeichnungspflicht über die Homeoffice-Tage seiner Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer?
             


 

Durch die Aktivierung der praktischen Home-Office-Checkbox in der ARTimer Zeiterfassung behält man stets den Überblick, wer sich zu welcher Zeit im Home-Office befindet und kann dies mit einem Klick ganz einfach an die Lohnverrechnung oder Prüfstelle weitergeben.

Praktischerweise für Arbeitgeber und Kollegen, wird jeder Mitarbeiter durch die Aktivierung der Home-Office-Checkbox auch automatisch als „abwesend“ mit der Kategorie „Home-Office“ im übersichtlichen ARTimer-Abwesenheitskalender angezeigt.

Zur perfekten Planbarkeit besteht im ARTimer zudem die Möglichkeit, vorab genehmigungspflichtige Home-Office-Anträge zu stellen.

 


Die letzte Mitarbeiter-Umfrage zum Thema Home-Office – natürlich mit ARTimer durchgeführt - hat gezeigt, dass sich die Tätigkeit im Home-Office im Großen und Ganzen eher positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit und auch die Leistungserbringung auswirkt. Wo es hakt, kann man so leicht herausfinden und sinnvoll nachjustieren. Mit ARTimer sind Sie in Sachen Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement & Home-Office auf der sicheren Seite.