Urlaubsansprüche richtig managen

Der Sommer nähert sich mit Riesenschritten und Sommerzeit ist bekanntlich Urlaubszeit. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es beim Thema Erholungsurlaub einiges zu beachten, damit es am Ende kein böses Erwachen und keine unangenehmen finanziellen Überraschungen gibt. Deshalb schauen wir uns das Thema in unserem aktuellen News-Artikel genauer an.

 

5 Wochen Urlaubsanspruch

In Österreich haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 Tage, arbeitet jemand nur 4 Tage die Woche, hat sie oder er Anspruch auf 20 Urlaubstage, im Falle einer 6-Tage-Woche wären es 30 Tage. So weit, so klar – aber was, wenn jemand seinen Anspruch nicht im Jahr der Entstehung aufbraucht?

Urlaub verfällt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Dann kann der Urlaubsanspruch auch auf nachfolgende Jahre übertragen werden. Laut Gesetz verjährt ein solcher Anspruch nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das ist allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft, vor allem muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nachweislich dazu auffordern, ihren Urlaub zu konsumieren und sie darauf hinweisen, dass der Urlaub sonst verfällt. Den Arbeitgeber trifft die Beweislast dafür, dass er diesen Pflichten auch tatsächlich nachgekommen ist.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich folgt hier der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nähere Infos dazu finden Sie hier: https://blog.pwclegal.at/ogh-folgt-der-rechtsprechung-des-eugh-zur-urlaubsverjaehrung/

Immer den Durchblick bei den Urlaubsansprüchen

Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber die Urlaubsansprüche ihrer Arbeitnehmer immer im Blick haben und gezielt verwalten können. Ist es notwendig, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zum Verbrauch seines Urlaubs aufgefordert wird, dann muss das nachweislich dokumentiert werden. Wenn Mitarbeiter über Jahre ihren Urlaub nicht konsumieren, sondern ansammeln, dann ist das ein ernstes finanzielles Risiko für Ihr Unternehmen. Im günstigsten Fall müssen hohe Rückstellungen gebildet werden, im schlimmsten Fall muss beim Austritt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters der gesamte offene Urlaub ausbezahlt werden.

Mit ARTimer müssen Sie sich keine Sorgen machen und haben das Thema immer im Griff:

  • Sie haben immer den Überblick über die individuellen Urlaubsansprüche Ihrer MitarbeiterInnen (Screenshot #1 - zum Vergrößern bitte anklicken!)
  • So können Sie Ihre MitarbeiterInnen rechtzeitig über den drohenden Verfall ihres Urlaubsanspruchs informieren und zum Verbrauch des Urlaubs auffordern.
  • Mit der Anweisung im ARTimer haben Sie den schriftlichen Nachweis, dass das auch rechtzeitig passiert ist. (Screenshot #2)
  • Mit den Verantwortungsgruppen können Sie außerdem festlegen, wie viele MitarbeiterInnen maximal gemeinsam abwesend oder mindestens anwesend sein müssen. Damit droht auch in der Urlaubszeit kein Personal-Engpass.
  • Auch für Ihre MitarbeiterInnen wird vieles einfacher, denn sie können ihren Urlaub im ARTimer mit wenigen Klicks beantragen und ihren aktuellen Urlaubsanspruch jederzeit selbstständig einsehen und verwalten.

Mit den einfachen Workflows im ARTimer sparen Sie sich nicht nur bei diesem Thema sehr viel Zeit und Nerven. Außerdem können Sie sich so ganz einfach gegen finanzielle Risiken absichern. Überzeugen Sie sich von den vielen Vorteilen unserer Lösung in einer persönlichen Live-Demo oder testen Sie unseren ARTimer 30 Tage lang völlig kostenlos!