Dass ARTimer die Urlaubsberechnung erheblich vereinfacht, ist längst kein Geheimnis mehr. Unsere clevere Cloud-Lösung automatisiert Prozesse, maximiert die Transparenz und minimiert gleichzeitig Fehler. Aber wussten Sie schon, dass das Ergebnis wirklich IMMER korrekt ist? Das gilt nämlich auch bei der Resturlaubsberechnung oder wenn sich das Pensum der Arbeitsstunden bei einem Mitarbeiter ändert.
Mit ARTimer können Resturlaubsansprüche mit wenigen Klicks berechnet werden – wenn etwa ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder Rückstellungen gebildet werden müssen. Sie ersparen sich aber nicht nur die mühsame manuelle Berechnung dieser Ansprüche, sondern haben mit praktischen Filtern immer den vollen Überblick: über ganze Abteilungen, einzelne Mitarbeiter oder nach Zeitmodell - sogar inaktive, also ehemalige Mitarbeiter können miteinbezogen werden.
Besonders hilfreich: Ändert sich das Arbeitszeitpensum eines Mitarbeiters, wird der neue Urlaubsanspruch automatisch korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Hier gilt die Faustregel: „Dem Mitarbeiter darf in Hinsicht auf seinen Urlaubsanspruch bei Änderungen der Arbeitszeit kein Nachteil entstehen.“
Um das sicherzustellen, wird der Resturlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Änderung gemäß einer vorgegebenen Formel auf Arbeitswochen umgelegt und an die neuen Arbeitszeiten angepasst. Den Zeitpunkt legen Sie ganz einfach per Versionierung im ARTimer fest.
Zwei konkrete Beispiele zur Nachberechnung des Urlaubsanspruchs bei Arbeitszeitänderung: (Quelle: www.wko.at/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-wechsel-teilzeit-vollzeit)
Beispiel bei Umstellung von Teilzeit auf Vollzeit:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet neben ihrem Studium 20 Stunden die Woche, verteilt auf 4 Arbeitstage. Nach erfolgreicher Absolvierung ihres Studiums erhöht die Arbeitnehmerin ihr Arbeitszeitausmaß auf 38,5 Stunden, verteilt auf 5 Arbeitstage. Zum Zeitpunkt der Änderung besteht ein Resturlaub in der Höhe von 14 Arbeitstagen.
Diese 3,5 Urlaubswochen (= 14 Arbeitstage) sind bei einer Umstellung auf die Vollzeitbeschäftigung zu übertragen: Bei einer 5-Tages-Woche entsprechen die 3,5 Wochen Urlaub nun 17,5 Arbeitstagen.
Beispiel bei Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet 40 Stunden die Woche, verteilt auf 5 Arbeitstage. Auf Grund einer persönlichen Fortbildung reduziert sie ihr Arbeitszeitausmaß auf 20 Stunden die Woche, verteilt auf 3 Tage. Zum Zeitpunkt der Änderung besteht ein Resturlaub in der Höhe von 10 Arbeitstagen.
Diese 2 Urlaubswochen (= 10 Arbeitstage) sind bei einer Umstellung auf die Teilzeitbeschäftigung zu übertragen: Bei einer 3-Tages-Woche entsprechen die 2 Wochen Urlaub nun 6 Arbeitstagen.
Außerdem bietet Ihnen die digitale Urlaubsberechnung mit ARTimer zahlreiche weitere Vorteile:
Haben Sie noch Fragen? Wollen Sie sich persönlich von den vielen Vorteilen von ARTimer überzeugen? Dann melden Sie sich bei uns oder buchen Sie noch heute Ihre kostenlose, persönliche Live-Demo. Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!