Zeiterfassung in Österreich

Viele Software-Lösungen für die Zeiterfassung und Verwaltung kommen aus dem Ausland, v.a. Deutschland. Die arbeits- und steuerrechtlichen Vorgaben zur Abrechnung der Arbeitszeiten in Österreich unterscheiden sich allerdings von denen anderer Länder, wie z.B. Deutschland oder Schweiz. Daher sollten Programme für die Zeiterfassung und -verwaltung unbedingt die speziellen Anforderungen für Österreich erfüllen.


 

 

Eine digitale Zeiterfassung dient nicht nur dazu, die Anwesenheit von Mitarbeitern zu erfassen, sondern auch der Abbildung von Arbeitszeitmodellen. Die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten und Abwesenheiten (Urlaube, Krankenstände, etc.) ermöglicht, Abweichungen zum Arbeitszeitmodell zu ermitteln und Mehrstunden, Überstunden und zeitabhängige, lohnrelevante Daten zu berechnen.

Österreichisches Arbeitsrecht

Eine Besonderheit des Österreichischen Arbeitsrechts ist unter anderem die Definition und Handhabung von Ruhepausen und Ruhezeiten. Ruhepausen sind arbeitsrechtlich vorgeschriebene Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit (z.B. muss nach 6 Std. durchgängiger Arbeitszeit eine Ruhepause von zumindest 30 Minuten eingehalten werden). Das kann mit ARTimer ganz einfach automatisch erfolgen.

Ruhezeiten-Regelungen betreffen v.a. Zeiten nach Arbeiten außerhalb der vorgesehenen Normalarbeitszeit, an Wochenenden, Feiertagen und Nachtschichten. Auch hier gibt es neben den im AZG (Arbeitszeitgesetz) geregelten Bestimmungen branchenspezifische Sonderformen der jeweiligen Kollektivverträge, die im ARTimer abgebildet werden können.

 


Bei Gleitzeitmodellen oder aktuell der Kurzarbeit müssen in Österreich nicht nur die täglichen Plus- oder Minus-Stunden gegenüber der Sollzeit des Arbeitszeitmodells errechnet werden. Das AZG sieht auch Regelungen für tägliche, wöchentliche und monatliche Maximalarbeitszeiten und für die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten vor. Zusätzlich werden auch die Begriffe der Normalarbeitszeit, Schichtarbeitszeit, Nachtarbeitszeit, Mehrarbeitszeit und Überstunden definiert. All das kann mit dem ARTimer einfach abgebildet werden und noch mehr: wie z.B. der Arbeitsort (Home-Office/Büro) oder notwendige Anträge dafür.

 

ARTimer - 100% Österreich

Mit ARTimer gehen Sie bei Lohnsteuerprüfungen auf Nummer sicher, denn ARTimer wird in Österreich programmiert und weiterentwickelt. Alle Funktionen für die Zeiterfassung und –verwaltung sind an die österreichischen Gesetzesvorgaben angepasst bzw. an die unterschiedlichen Kollektivverträge anpassbar.

Als webbasierte Software-Lösung ist ARTimer über jeden Browser aufrufbar - und trotzdem in Österreich zuhause: Der Betrieb von ARTimer erfolgt ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten, österreichischen Rechenzentren. Somit bleiben alle Daten im Land und eine DSGVO-konforme Verarbeitung ist zu 100 % gewährleistet.